Für Züchterinnen und Züchter

Ein Vorwurf ist eine Behauptung. Kein Befund.

Wer züchtet, wird irgendwann beschuldigt — im Verein, in einem Forum, in einer Nachricht an die Behörde. Der Unterschied zwischen einem lauten und einem folgenlosen Vorwurf liegt nicht in der Antwort, sondern in dem, was vorher da war.

Was im Raum steht„Diese Tiere sind Qualzucht. Da wird nichts untersucht, das sieht man doch.“

Der Maßstab steht im Gesetz, nicht im Auge des Betrachters

Eine Person steht in einem hellen, kühl gestrichenen Raum hinter einem Bernhardiner und einem Collie, beide sitzen aufmerksam.
Zwei Rassen bei einer Züchterin. Ob mit ihnen etwas nicht stimmt, entscheidet nicht der Eindruck.

Qualzucht ist kein Geschmacksurteil und keine Frage des Typs, den jemand bevorzugt. Das Tierschutzgesetz nennt die Symptome ausdrücklich: unter anderem Atemnot, Bewegungsanomalien, Lahmheiten, Entzündungen der Haut, hervortretende Augen, Taubheit, Blindheit, funktionsbeeinträchtigende Fehlbildungen von Gebiss oder Kiefer, Missbildungen der Schädeldecke und Körperformen, bei denen natürliche Geburten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich sind.

Diese Liste ist der Maßstab. Wer einen Vorwurf erhebt, behauptet damit, dass eines dieser Symptome vorliegt und dass es vorhersehbar war. Beides ist überprüfbar — und genau deshalb ist die Liste die beste Nachricht für den sorgfältigen Züchter.

Auf einem hellen Tisch am Fenster liegen eine geschlossene Mappe und eine Lesebrille.
Was in dieser Mappe liegt, entscheidet den Fall — nicht, wie überzeugend man im Gespräch ist.

Was einem Vorwurf standhält

Nicht die Empörung und nicht die Gegenerzählung. Was standhält, ist das, was vor dem Vorwurf entstanden ist und sich einem bestimmten Tier zuordnen lässt:

  • Die Untersuchungen der Elterntiere — durchgeführt, befundet, datiert.
  • Die festgestellte Zuchttauglichkeit beider Tiere, dokumentiert und auffindbar.
  • Die Teilnahme an einem Zuchtprogramm samt der Nachweise, dass die Vorgaben eingehalten wurden.
  • Die Registrierung der Welpen und die Unterlagen, die mit ihnen abgegeben wurden.
  • Ärztliche Vermerke zu allem, was nach einem verbotenen Eingriff aussehen könnte — etwa eine unfallbedingt verkürzte Rute.

Keine dieser Unterlagen lässt sich herstellen, wenn der Vorwurf schon erhoben ist. Das ist der ganze Punkt.

Und wenn tatsächlich etwas aufgetreten ist

Auch dieser Fall ist geregelt, und zwar zugunsten dessen, der sich an die Vorgaben gehalten hat.

§ 22b Abs. 6 TSchG, sinngemäß

Treten bei Tieren, die nach einem für tauglich befundenen Programm gezüchtet wurden, dennoch Qualzuchtsymptome auf, so liegt kein Verstoß gegen das Qualzuchtverbot vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vorgaben des Programmes und der Kommission eingehalten wurden.

Das Gesetz verlangt also nicht, dass nie etwas passiert. Es verlangt, dass gearbeitet und belegt wurde. Wer das kann, hat auf den schwersten Vorwurf die einzige Antwort, die zählt.

Wie man antwortet

Sachlich, knapp und schriftlich. Auf die Behauptung eingehen, nicht auf den Ton. Keine öffentliche Auseinandersetzung führen — sie überzeugt niemanden und macht aus einer Behauptung ein Thema. Wer angegriffen wird, hat selten Lust auf Zurückhaltung; sie ist trotzdem das wirksamere Mittel.

Und: den Vorgang festhalten. Wann, von wem, mit welchem Inhalt. Auch das ist eine Unterlage.

Ein Vorwurf trifft jeden. Er hält nur bei dem, der nichts vorzulegen hat.

Deswegen gibt es ZEUS

ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter, mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Wer teilnimmt und die Einhaltung nachweisen kann, erfüllt damit die Anforderungen, die das Gesetz an die Zuchtwahl stellt — und muss die Nachweise auf Verlangen der Behörde vorlegen können. Genau dafür liegen sie beisammen statt in mehreren Ordnern.

Für den Vorwurf von außen hat das einen zweiten Effekt: Das Zertifikat eines Welpen lässt sich von jedem mit dem Kontrollcode prüfen. Wer behauptet, es werde nichts untersucht, widerlegt sich damit selbst — ohne dass Sie ein Wort sagen müssen.

Betreuung für Züchter Wenn ein Vorwurf im Raum steht und Sie überlegen, wie Sie darauf reagieren: Marion Brandstetter begleitet Züchterinnen und Züchter — 0681 81100124, betreuung@zeus-zucht.com.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie beschreibt, worauf es allgemein ankommt; ein konkretes Verfahren gehört in fachkundige Hände.

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