Für Züchterinnen und Züchter
Wer züchtet, wird irgendwann beschuldigt — im Verein, in einem Forum, in einer Nachricht an die Behörde. Der Unterschied zwischen einem lauten und einem folgenlosen Vorwurf liegt nicht in der Antwort, sondern in dem, was vorher da war.
Was im Raum steht„Diese Tiere sind Qualzucht. Da wird nichts untersucht, das sieht man doch.“
Qualzucht ist kein Geschmacksurteil und keine Frage des Typs, den jemand bevorzugt. Das Tierschutzgesetz nennt die Symptome ausdrücklich: unter anderem Atemnot, Bewegungsanomalien, Lahmheiten, Entzündungen der Haut, hervortretende Augen, Taubheit, Blindheit, funktionsbeeinträchtigende Fehlbildungen von Gebiss oder Kiefer, Missbildungen der Schädeldecke und Körperformen, bei denen natürliche Geburten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich sind.
Diese Liste ist der Maßstab. Wer einen Vorwurf erhebt, behauptet damit, dass eines dieser Symptome vorliegt und dass es vorhersehbar war. Beides ist überprüfbar — und genau deshalb ist die Liste die beste Nachricht für den sorgfältigen Züchter.
Nicht die Empörung und nicht die Gegenerzählung. Was standhält, ist das, was vor dem Vorwurf entstanden ist und sich einem bestimmten Tier zuordnen lässt:
Keine dieser Unterlagen lässt sich herstellen, wenn der Vorwurf schon erhoben ist. Das ist der ganze Punkt.
Auch dieser Fall ist geregelt, und zwar zugunsten dessen, der sich an die Vorgaben gehalten hat.
Treten bei Tieren, die nach einem für tauglich befundenen Programm gezüchtet wurden, dennoch Qualzuchtsymptome auf, so liegt kein Verstoß gegen das Qualzuchtverbot vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vorgaben des Programmes und der Kommission eingehalten wurden.
Das Gesetz verlangt also nicht, dass nie etwas passiert. Es verlangt, dass gearbeitet und belegt wurde. Wer das kann, hat auf den schwersten Vorwurf die einzige Antwort, die zählt.
Sachlich, knapp und schriftlich. Auf die Behauptung eingehen, nicht auf den Ton. Keine öffentliche Auseinandersetzung führen — sie überzeugt niemanden und macht aus einer Behauptung ein Thema. Wer angegriffen wird, hat selten Lust auf Zurückhaltung; sie ist trotzdem das wirksamere Mittel.
Und: den Vorgang festhalten. Wann, von wem, mit welchem Inhalt. Auch das ist eine Unterlage.
Ein Vorwurf trifft jeden. Er hält nur bei dem, der nichts vorzulegen hat.
ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter, mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Wer teilnimmt und die Einhaltung nachweisen kann, erfüllt damit die Anforderungen, die das Gesetz an die Zuchtwahl stellt — und muss die Nachweise auf Verlangen der Behörde vorlegen können. Genau dafür liegen sie beisammen statt in mehreren Ordnern.
Für den Vorwurf von außen hat das einen zweiten Effekt: Das Zertifikat eines Welpen lässt sich von jedem mit dem Kontrollcode prüfen. Wer behauptet, es werde nichts untersucht, widerlegt sich damit selbst — ohne dass Sie ein Wort sagen müssen.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie beschreibt, worauf es allgemein ankommt; ein konkretes Verfahren gehört in fachkundige Hände.
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